Sie bekennen vor der Taufe ihren Glauben und versprechen, dem Kind gute Begleiter zu sein und dafür zu sorgen, dass es den Glauben und christliche Werte kennenlernt. Sie sollen ihm eine Umgebung schaffen, in der es geborgen aufwachsen und sich entfalten kann.
In der katholischen Kirche muss einer der Paten katholisch getauft und gefirmt sein. Ein anderer Christ kann darüber hinaus als Taufzeuge zugelassen werden.
Taufzeugen gibt es nur bei den Katholiken, sie müssen – im Gegensatz zu den Taufpaten – nicht katholisch, aber getauft sein. Ein Taufzeuge hat die gleiche Aufgabe wie ein Taufpate: das Kind im Glauben zu erziehen.
Nach katholischem Recht maximal zwei. Suchen Eltern weitere Wegbegleiter für ihr Kind aus, können diese Taufzeugen sein.
Manche Pfarreien verlangen einen Nachweis, dass der Pate katholisch und Kirchenmitglied ist. Er muss sich dann bei der Pfarrei, in der er getauft wurde, einen Auszug aus dem Taufregister besorgen.
Das ist nicht möglich. Jemand, der ausgetreten ist, kann das Kind ja nicht im Glauben erziehen.
In der katholische Kirche nie. Natürlich rückt die Verantwortung mehr in den Hintergrund, je erwachsener das Patenkind wird. In der evangelischen Kirche endet die Patenschaft formal nach der Konfirmation.
In der katholischen Kirche nicht. Der Pfarrer kann den Paten nicht aus dem Taufregister streichen, denn der Pate hat mit seiner Unterschrift die Taufe bekundet.